Vorstellung der Kanzlei Thomas Frohnecke - Rechtsanwalt Thomas Frohnecke

Direkt zum Seiteninhalt
Tätigkeitsschwerpunkte
Mietrecht
Ich berate umfassend zum Wohnraum- als auch zum Gewerberaummietrecht.

Dazu gehören zunächst alle üblichen Verfahren wie Klagen auf

  • Zustimmung zu Mietanhebungsverlangen
  • Zahlung- und Räumung
  • Zahlung von Betriebskostennachforderungen
  • Leistungen nach Vertragsende (Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Nutzungsentschädigung, Rückbau usw.)

insbesondere aber:

  • Besonderheiten des Berliner Wohnungsmarktes
  • Klärung der Fragen zum Mietendeckel / Mietpreisbremse
  • Fragen zur Miethöhe
  • Instandsetzung / Modernisierung - Umlage auf die Miete
  • Unterlassungsansprüche
  • Fragen zum Mietmangel
  • Bezug zum öffentlichen Recht und Baurecht


Kanzlei Frohnecke
Wohnungseigentumsrecht
In Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts berate ich Sie gern
in Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen bei

  • der Erarbeitung der Beschlussthemen
  • der Prüfung der zu beschließenden Jahresabrechnungen
  • der Prüfung der zu beschließenden Wirtschaftspläne
  • der Prüfung der zu beschließenden Entlastung des Verwalters

im Nachgang zu Wohnungseigentümerversammlungen bei

  • der Prüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • der gerichtlichen Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse der Wohnungseigentümer

im Rahmen der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht bei

  • der Prüfung der Rechtsmäßigkeit von Umlagen und Sonderumlagen
  • der Prüfung der Grenzen der Umlagefähigkeit von Maßnahmen

Das Beratungsangebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften - vertreten durch ihre Verwalter - bei Auseinandersetzungen mit einzelnen Wohnungseigentümern, daneben jedoch auch an Eigentümer bei Auseinandersetzungen mit Wohnungseigentümergemeinschaften oder mit den Verwaltern.


Rechtsanwalt
Thomas Frohnecke
Zimmerstraße 11
10969 Berlin



::copyright Thomas Frohnecke::
Telefon: +49 30 399 359 41
Fax: +49 30 399 359 43
Zurück zum Seiteninhalt